Schulvorstand
Der Schulvorstand unserer Schule setzt sich aus acht gewählten Mitgliedern zusammen. Vier Elternvertretern, drei Lehrkräften und der Schulleitung.
Die Aufgaben des Schulvorstandes ergeben sich aus § 38a NSchG. Demnach entscheidet der Schulvorstand z.B. über:
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume.
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleitung.
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer
Beförderungsstellen
- die Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
- die Durchführung von Projekten
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule